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Anmeldung zum Studium
Ausländischer Bachelor-Abschluss
Bachelor-Abschluss
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Bildungsstufen
Maturität Ausland
Physiotherapeuten-Ausbildung
Praktikum
Praxisunterricht
Primarlehrerpatent
Sek I / Sek II
Stipendium
Studienplätze
Studienstart
Teilzeitarbeit (Nebenjob)
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Unterbruch
Unterkunft
Unterricht an Maturitätsschulen
Unterricht in Schulen
Unterrichtssprache
Zulassungsbedingungen

 

 
Bekommt jede/r Bewerber/in einen Studienplatz?
Grundsätzlich werden Personen, die über einen Bachelortitel oder eine gleichwertige Ausbildung auf Hochschulstufe verfügen zum Masterstudium zugelassen. Sind mehr geeignete Bewerbungen vorhanden als Studienplätze zur Verfügung stehen, so vergibt das BASPO die Studienplätze nach folgender Reihenfolge: a) Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studienganges an der EHSM; b) Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studienganges oder einer gleichwertigen Ausbildung auf Hochschulstufe, die sich zusätzlich über einen engen Bezug zum Sport, namentlich zum leistungsorientierten Nachwuchssport oder zum Spitzensport ausweisen können; c) Weitere Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studienganges oder einer gleichwertigen Ausbildung auf Hochschulstufe. (vgl. EHSM-Verordnung, Art. 22, Abs. 1+3)