Risikoaktivitäten

Gemäss den neuen Vorschriften werden künftig die gewerbsmässig angebotenen Aktivitäten einer Bewilligungspflicht unterstehen.
Mit dem Vollzug sind die Kantone betraut.
 
Hinweise zur Risikoaktivitätengesetzgebung
 
Bundesgesetz
 
Verordnung
 
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