Risikoaktivitäten
Gemäss den neuen Vorschriften werden künftig die gewerbsmässig angebotenen Aktivitäten einer Bewilligungspflicht unterstehen. Mit dem Vollzug sind die Kantone betraut. Hinweise zur Risikoaktivitätengesetzgebung Bundesgesetz Verordnung Melden Sie sich bitte mit dem Login-Knopf an um ihre Daten zu bewirtschaften.
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